Abrechnung

Kostenübernahme ist durch alle Pflegekassen möglich. Wir klären Sie im erst Gespräch über Ihre individuellen Möglichkeiten, wie z. B. über die

*Entlastungspflege

(§ 45b SGB XI)
36 € die Stunde
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € monatlich

*Verhinderungspflege

(§ 39 SGB XI)
42 € die Stunde
Die Aufwendungen der Pflegekasse können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1.612 € belaufen, wenn die Ersatzpflege durch andere Pflegepersonen sichergestellt wird

*Kombinationspflege

(§ 38 SGB XI)
Kombination von Geldleistung und Sachleistung. Nimmt der Pflegebedürftige die ihm nach § 36 Absatz 3 zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld im Sinne des § 37.

*Selbstzahler

auf

Preisdaten für Angebote

Die Leistungen sind stundenweise buchbar. Je nach Wunsch einmalig oder regelmäßig.