Kostenübernahme ist durch alle Pflegekassen möglich. Wir klären Sie im erst Gespräch über Ihre individuellen Möglichkeiten, wie z. B. über die
(§ 45b SGB XI)
36 € die Stunde
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € monatlich
(§ 39 SGB XI)
42 € die Stunde
Die Aufwendungen der Pflegekasse können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1.612 € belaufen, wenn die Ersatzpflege durch andere Pflegepersonen sichergestellt wird
(§ 38 SGB XI)
Kombination von Geldleistung und Sachleistung. Nimmt der Pflegebedürftige die ihm nach § 36 Absatz 3 zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld im Sinne des § 37.
auf
Die Leistungen sind stundenweise buchbar. Je nach Wunsch einmalig oder regelmäßig.